Nutzungsbedingungen

Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung TuS Lörrach – Stetten 1900 e.V.

Spielzeiten
Der Spielbetrieb beginnt um 8:00 und endet mit Einbruch der Dunkelheit

Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder, die nachweislich den Jahresbeitrag des laufenden Kalenderjahres bezahlt haben.

Tenniskleidung
Die Tennisplätze dürfen nur in Sportkleidung und Tennisschuhen benutzt werden.

Platzbelegung
Für die Platzreservierung wird ein Onlinebuchungssystem genutzt. Jedes Mitglied hat das Recht, maximal 2 Plätze eine Woche im Voraus zu reservieren. Dazu sind die Namen beider Personen, für die die Reservierung vorgesehen ist, einzutragen. Für Doppelspiele können unter Angabe der vier Spielpartner maximal 2 Stunden belegt werden.
Alle Mitglieder haben das Recht jederzeit auf unbelegten Plätzen zu spielen. Die Namen der Spieler sollten im Onlinebuchungssystem erfasst werden. Plätze, auf denen 10 Minuten nach Beginn der vollen Stunde nicht gespielt wird, gelten als unbelegt. Eine Platzbelegung endet jeweils zur vollen Stunde.
Werktags ab 18 Uhr haben Erwachsene gegenüber Jugendlichen das Vorrecht der Platzbelegung.
Für den Spielbetrieb ist der Sportwart zuständig.

Training
Für das Mannschafts-, Gruppen-, oder Jugendtraining können maximal drei Plätze gleichzeitig belegt werden. Die Belegung erfolgt über den Sportwart und wird im Belegungsplan eingetragen.

Mannschaftsspiele / Trainingsspiele
Die Termine für die Mannschaftsspiele werden an der Anschlagtafel bekannt gegeben. Für die Mannschaften ist der jeweilige Mannschaftsführer zuständig.
Vor Punktespielen sind die benötigten Plätze spätestens eine halbe Stunde vor Spielbeginn zu räumen.
Plätze für Freundschaftsspiele, Trainingsspiele oder sonstige Spielveranstaltungen (Schnupperstunden, Spieltreffs) sind nach Bedarf zu reservieren.
Für die Reservierung und Zuteilung der Plätze ist der Sportwart verantwortlich.

Vereinsmeisterschaften und Rangliste
Teilnahmeberechtigt sind alle spielberechtigten Mitglieder.
Für Kinder und Jugendliche werden zusätzliche Meisterschaften durchgeführt.
Im Übrigen ist der jeweilige Aushang bzw. die jeweilige Ausschreibung, die der Sportwart erlässt, verbindlich.

Gäste
Alle spielberechtigten Mitglieder dürfen Gaste einladen.
Der Versicherungsschutz für die Gäste ist ausgeschlossen.
Die Gastgebühr beträgt 8 Euro pro Spielstunde pro Gast und wird vom Kassenwart beim Gastgeber abgebucht oder bar eingezogen.
Das Mitglied ist verantwortlich für den Gast / die Gäste und muss auf Verlangen auch Auskunft zu den Namen der Gäste geben

Außerordentliche Platzbelegung
Platzbelegungen durch Abteilungen des Hauptvereins oder durch andere Personengruppen dürfen nur nach Absprache mit dem Vorstand, der auch die Gebühren festlegt, vereinbart werden.

Hunde
Hunde dürfen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden und müssen auf der übrigen Platzanlage an der Leine geführt werden. Die Hundebesitzer werden gebeten dafür zu sorgen, dass die Tiere ihr Geschäft nicht auf der Platzanlage verrichten.

Fahrzeuge
Für die Platzanlage und zu deren Zufahrt besteht für die Fahrzeuge keine Haftung.

Pflege der Platzanlage und Sanitärräume
Die gesamte Platzanlage ist von allen Mitgliedern sauber zu halten. Die Plätze sind vor Spielaufnahme von gröberen Verunreinigungen (Zweige, Blatter, etc.) zu säubern. Für die Reinigung und Instandsetzung der Platzanlage werden Arbeitseinsätze durch den Vorstand organisiert und durch Aushang bekannt gegeben.
Die Plätze sind vor und nach jedem Spiel ausreichend zu wässern, bei Bedarf auch während des Spiels. Außerdem sind die Platze nach jedem Spiel abzuziehen.
Die Sanitärräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

Verschiedenes
Diese Spiel- und Platzordnung ersetzt alle bisherigen, auch getrennt geführten, Regelwerke.
Für Anregungen, Kritik oder Beschwerden stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder gerne zur Verfügung.
Die Spiel- und Platzordnung wurde vom Vorstand erlassen. Nur er ist zu Änderungen berechtigt.

Der Vorstand